Mit innovativen Ansätzen und klaren Zielen haben wir in den vergangenen Jahren unsere Ortsmitten gestärkt und wiederbelebt. Dafür wurde der Markt Stadtlauringen 2016 auch mit dem Europäischen Dorferneuerungspreis für eine ganzheitliche, nachhaltige und mottogerechte Dorfentwicklung von herausragender Qualität ausgezeichnet.
Nur mit der Rückbesinnung auf die Zentren können wir dem demografischen Wandel entgegenwirken und die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde sichern.
Deshalb ist es dem Markt Stadtlauringen ein besonderes Anliegen, neben der Umgestaltung von öffentlichen Plätzen und den damit verbundenen Verbesserungen, auch die privaten Entscheidungen für die Ortsmitten sowohl durch fachliche Beratung, als auch durch die finanzielle Unterstützung zu begleiten.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten, die sich im Markt Stadtlauringen eröffnen. Die Mitarbeiter im Rathaus beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Ihr
Friedel Heckenlauer
1. Bürgermeister
im Markt Stadtlauringen, dem Markt der Fördermöglichkeiten
Gilt für folgenden Ortsteil:
Sanierungsgebiet Stadtlauringen
Förderfähige Maßnahmen:
Höhe der Förderung:
30% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens
jedoch 16.000,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Download:
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen,
Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen
ausgenommen: Sanierungsgebiet Stadtlauringen.
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden die Erhaltung bzw. Errichtung von Hoftoranlagen und raumwirksamen
Hofabschlüssen im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen sind.
Höhe der Förderung:
15% der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, höchstens
jedoch 3.000,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Stadtlauringen,
Sulzdorf, Wettringen, Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden ausschließlich denkmalpflegerische Mehraufwendungen an
bedeutsamen Denkmälern im Markt Stadtlauringen, die in der Denkmalliste eingetragen
sind. Die Festlegung der anfallenden denkmalpflegerischen Mehraufwendungen erfolgt
durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt.
Höhe der Förderung:
5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 1.800,- €
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Hinweis:
Gleichzeitig weisen wir auf die Förderprogramme des Bayer. Landesamtes für
Denkmalpflege und des Bezirks Unterfranken für Denkmäler hin.
siehe auch: § 7i Einkommenssteuergesetz (EStG)
Gilt für folgende Ortsteile:
Altenmünster, Ballingshausen, Birnfeld, Fuchsstadt, Mailes, Oberlauringen, Sulzdorf, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Gebäude im privaten Bereich:
Vorbereiche und Hofräume im privaten Bereich:
KOSTENLOSE BERATUNG DURCH ARCHITEKTEN
Höhe der Förderung:
durchschnittlich ca. 20% der Nettokosten
Anträge sind zu stellen beim: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
Ansprechpartner:
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen, voraussichtlich Anfang 2015 Ballingshausen
Steuerlicher Vorteil:
Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instand setzungs maßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit dem Markt Stadtlauringen voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.
Rechtsgrundlage:
Gilt für folgende Ortsteile:
Sanierungsgebiete Altenmünster, Ballingshausen Birnfeld, Mailes, Fuchsstadt,
Oberlauringen, Sulzdorf, Stadtlauringen, Wettringen und Wetzhausen
Förderfähige Maßnahmen:
Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu
Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z. B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt
wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbe- oder sonstigen Nutzung zugeführt werden.
Soweit Gebäude im Sinne des vorgenannten abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude
errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig. Gleiches gilt für Baulücken.
Anträge sind zu stellen beim: Markt Stadtlauringen
Höhe der Förderung:
Nutzen Sie die zahlreichen Fördermöglichkeiten.